Dem 1964 geborenen Kläger hat das Landessozialgericht (LSG) unter Mitberücksichtigung von besonderem beruflichem Betroffensein Grundrente wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung zugesprochen, obwohl diese eine "medizinische" Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um nur 10 vH bewirken.
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