BSG - Urteil vom 18.10.1995
9 RV 18/94
Normen:
BVG § 30 Abs. 2 § 29 § 31 Abs. 1 ; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 3 ; SVG § 80 ;
Fundstellen:
SozR 3-3100 § 30 Nr. 14

Besondere berufliche Betroffenheit bei erfolgreicher Umschulung

BSG, Urteil vom 18.10.1995 - Aktenzeichen 9 RV 18/94

DRsp Nr. 1996/19444

Besondere berufliche Betroffenheit bei erfolgreicher Umschulung

Wenn erfolgreich umgeschult werden kann, so liegt keine besondere berufliche Betroffenheit vor, und es besteht deshalb kein Anspruch auf Erhöhung der "medizinischen" MdE. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 30 Abs. 2 § 29 § 31 Abs. 1 ; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 3 ; SVG § 80 ;

Gründe:

Dem 1964 geborenen Kläger hat das Landessozialgericht (LSG) unter Mitberücksichtigung von besonderem beruflichem Betroffensein Grundrente wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung zugesprochen, obwohl diese eine "medizinische" Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um nur 10 vH bewirken.