I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.02.2020 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 759,97 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2019 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass der Klägerin eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V/Stufe 3 des Manteltarifvertrages zwischen der Beklagten, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dem Deutschen Journalisten Verband e. V. und der VRFF - Die Mediengewerkschaft vom 06.12.1979 und des Vergütungstarifvertrages zwischen der Beklagten und der Rundfunk- und Fernsehunion vom 23.12.1964 zusteht.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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