Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Abmahnung.
Der Kläger ist bei der Beklagten langjährig als Redakteur für die Zeitschrift "X. Woche" beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften idF vom 04.11.2011 Anwendung (iF:
§ 13
Nebentätigkeit
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