Die Klägerin will ein Betriebsgeheimnis durch Unterlassungsansprüche schützen und fordert Schadenersatz wegen der Verletzung dieses Geheimnisses.
Die Klägerin ist ein Tochterunternehmen der N USA. Sie stellt Schleifmittel und industriekeramische Produkte her und vertreibt sie. Hierzu gehören auch Brennhilfsmittel aus
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