Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 7. Februar 2017, Az.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 7. Februar 2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.000,00 € (pfändbare Bezüge des G. für den Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Oktober 2017) zu zahlen.
b)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Von den Kosten erster Instanz haben die Kläger 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Von den Kosten zweiter Instanz haben die Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10 zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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