Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.2018 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Klägerin, eine steuerbefreite Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Cayman Islands, nimmt den Beklagten als mittelbar an der "A..." (im Folgenden: Fondsgesellschaft) beteiligten Kommanditisten aus abgetretenem Recht der seinerzeit unter C... firmierenden Treuhandkommanditistin (im Folgenden: Treuhänderin) auf Zahlung von 42.454,51 EUR nebst Zinsen und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Anspruch.
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