LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.12.2019
11 Sa 2419/18
Normen:
ArbGG § 66;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 5190/18

Betrieb bei weitentfernten Betriebsteilen und zentraler LeitungUmsatzprognose im Zeitpunkt der Kündigung entscheidendKausalität bei unternehmerischer Entscheidung und Wegfall des Arbeitsplatzes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 2419/18

DRsp Nr. 2020/3518

Betrieb bei weitentfernten Betriebsteilen und zentraler Leitung Umsatzprognose im Zeitpunkt der Kündigung entscheidend Kausalität bei unternehmerischer Entscheidung und Wegfall des Arbeitsplatzes

Ob es sich um einen selbständigen Betrieb handelt, hängt entscheiden davon ab, wo die Personalentscheidungen abschließend getroffen werden. Die Umsatzprognose ist nur dann zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung geeignet, wenn der Umsatzrückgang dauerhaft ist.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Juli 2018 - 14 Ca 5190/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 66;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer auf betriebsbedingte Gründe gestützten ordentlichen Kündigung.