AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit
ARST 1976, 40
BB 1975, 1437
DB 1975, 2088
EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 44
SAE 1976, 130
VersR 1976, 694
WM 1976, 64
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 30.10.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1001/73
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft
BAG, Urteil vom 07.08.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 12/75
DRsp Nr. 2007/24676
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft
»1. Die für die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft erforderliche Betriebszugehörigkeit muß voll erreicht sein. Rechtssicherheit und Rechtsklarheit lassen es nicht zu, geringfügige Unterschreitungen (Fehlen von 20 Tagen an 20-jähriger Betriebszugehörigkeit) als unschädlich anzusehen.2. Nur wenn der Arbeitgeber wider Treu und Glauben verhindert, daß die notwendige Betriebszugehörigkeit erreicht wird, gilt diese Bedingung nach § 162BGB als eingetreten.«