AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Lebensversicherung
ARST 1976, 10
BB 1975, 928
BetrAV 1975, 156
DB 1975, 1367
EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 40
VersR 1976, 302
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 12.12.1973 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 404/73
Betriebliche Altersversorgung: Verfallbarkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Stichtag
BAG, Urteil vom 27.02.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 152/74
DRsp Nr. 2007/24747
Betriebliche Altersversorgung: Verfallbarkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Stichtag
»Sieht eine Versicherungszusage den Verfall der Versicherungsanwartschaft für den Fall vor, daß der Arbeitnehmer vor einem bestimmten Stichtag aus Gründen ausscheidet, die er zu vertreten hat, so führt nicht jede Kündigung des Arbeitnehmers zum Verlust der Anwartschaft. Maßgebend ist vielmehr, wer für die Umstände verantwortlich ist, die zu der Kündigung geführt haben.«