ArbG Stuttgart, vom 09.04.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 117/74
LAG Baden-Württemberg, vom 11.09.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 42/74
Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche
BAG, Urteil vom 20.10.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 555/74
DRsp Nr. 2007/24641
Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche
»1. Bestimmte ein Vertrag im Jahre 1963, daß sich die Höhe eines Ruhegeldes mit dem Grundgehalt einer bestimmten beamtenrechtlichen Besoldungsgruppe erhöhen oder vermindern soll (Spannungsklausel), so entstand eine Vertragslücke, als in den Jahren 1964 und 1965 Bund und Länder jährliche Sonderzuwendungen für Beamte einführten.2.Läßt sich ein gegenteiliger Vertragswillen nicht feststellen, so ist anzunehmen, daß die jährlichen Sonderzuwendungen bei der Berechnung des Ruhegeldes zu berücksichtigen sind und zu einer entsprechenden zusätzlichen Zahlung führen (Ergänzung zu BAG AP Nr. 3 zu § 242 Ruhegehalt-Beamtenversorgung).«