LAG Baden-Württemberg, vom 22.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 76/15
ArbG Pforzheim, vom 20.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 154/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Kündigungsabsicht oder Vorbereitung einer KündigungDurchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine Wirksamkeitsvoraussetzung für personelle EinzelmaßnahmenBilliges Ermessen bei der Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 18.10.2017 - Aktenzeichen 10 AZR 47/17
DRsp Nr. 2018/697
Betriebliches Eingliederungsmanagement auch ohne Kündigungsabsicht oder Vorbereitung einer KündigungDurchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements keine Wirksamkeitsvoraussetzung für personelle EinzelmaßnahmenBilliges Ermessen bei der Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber
Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements iSv. § 84 Abs. 2SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen.Orientierungssätze:1. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) iSv. § 84 Abs. 2SGB IX ist vom Arbeitgeber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch dann durchzuführen, wenn er keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt oder erwägt.
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