LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.06.2019
10 Sa 596/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 07.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1191/18

Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach Insolvenz von Air C

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 596/18

DRsp Nr. 2019/15214

Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach Insolvenz von Air C

Massensache mit weitestgehender Parallelität zu z. B. LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 u. a.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.06.2018 - 7 Ca 1191/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..

1. 2. 3.