LAG Düsseldorf - Urteil vom 26.04.2019
10 Sa 691/18
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1343/18

Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach Insolvenz von Air C.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 691/18

DRsp Nr. 2019/15215

Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach Insolvenz von Air C.

Massensache mit weitestgehender Parallelität zu z. B. LAG Düsseldorf 6 Sa 440/18 u. a.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 - 11 Ca 1343/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 17 Abs. 1; KSchG § 17 Abs. 2; BGB § 613a Abs. 1;

Tatbestand

Im Rahmen des erstinstanzlich allein gegen den Berufungsbeklagten zu 1. gerichteten und mit der Berufung gegen die Berufungsbeklagte zu 2. erweiterten Rechtsstreits streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in der Insolvenz, die Frage eines Betriebsübergangs auf die Berufungsbeklagte zu 2. sowie hilfsweise über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung, über einen Auskunftsanspruch und über die Einordnung von Vergütungsansprüchen als Neumasseverbindlichkeit.

Im Folgenden wird der Berufungsbeklagte zu 1. weiterhin als "Beklagter" in männlicher Form und die Berufungsbeklagte zu 2. als "Beklagte" in weiblicher Form bezeichnet und aus Gründen der Lesbarkeit auf den Zusatz "zu 1." und "zu 2." verzichtet.

1. 2. 3. - - - 4. 5. 1. 2. 3. - - - - - - 4. 5. - - 6.