BSG - Urteil vom 17.05.1989
10 RAr 10/88
Normen:
AFG § 141b Abs. 1, § 141b Abs. 3 Nr. 2 ;

Betriebseinstellung als neues Insolvenzereignis

BSG, Urteil vom 17.05.1989 - Aktenzeichen 10 RAr 10/88

DRsp Nr. 1999/6748

Betriebseinstellung als neues Insolvenzereignis

1. Eine Betriebseinstellung ist auch dann kein neues Insolvenzereignis, wenn der Konkursverwalter das Unternehmen nach der Konkurseröffnung über längere Zeit fortgeführt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 141b Abs. 1, § 141b Abs. 3 Nr. 2 ;