LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.10.2019
5 Sa 769/19
Normen:
KSchG § 1; KSchG § 17; BGB § 613a; TV PV Kabine Air Berlin § 83 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 10098/18

Betriebsstilllegung; Betriebsübergang; Massenentlassung; Nachteilsausgleich

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 769/19

DRsp Nr. 2020/4406

Betriebsstilllegung; Betriebsübergang; Massenentlassung; Nachteilsausgleich

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.03.2019 - 41 Ca 10098/18 - abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

III. Die Revision wird für die Klägerin hinsichtlich des im Tatbestand des angefochtenen Urteils unter 6. aufgeführten Klageantrages zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; KSchG § 17; BGB § 613a; TV PV Kabine Air Berlin § 83 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, einen Betriebsübergang und Nachteilsausgleichsausgleichsansprüche.