LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.01.2019
9 Sa 799/18
Normen:
BGB § 613a Abs. 4; KSchG § 17 Abs. 2; Richtlinie 2001/23/EG;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 15652/17

Betriebsübergang - Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Einheit als organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit, örtlich zuständige Agentur für Arbeit für Massenentlassungsanzeige

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.01.2019 - Aktenzeichen 9 Sa 799/18

DRsp Nr. 2019/13016

Betriebsübergang - Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Einheit als organisierte Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit, örtlich zuständige Agentur für Arbeit für Massenentlassungsanzeige

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.04.2018 - 30 Ca 15652/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 4; KSchG § 17 Abs. 2; Richtlinie 2001/23/EG;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, hilfsweise einen Anspruch auf Wiedereinstellung.

Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in Berlin.

Der am ... 1978 geborene Kläger ist seit 7. Mai 2011 bei der Schuldnerin als Copilot mit Stationierungsort Frankfurt am Main und einem monatlichen Bruttoentgelt von zuletzt 7.000,00 Euro angestellt.