I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.04.2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, hilfsweise einen Anspruch auf Wiedereinstellung.
Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden: Schuldnerin) mit Sitz in Berlin.
Der am ... 1978 geborene Kläger ist seit 7. Mai 2011 bei der Schuldnerin als Copilot mit Stationierungsort Frankfurt am Main und einem monatlichen Bruttoentgelt von zuletzt 7.000,00 Euro angestellt.
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