Dem Kläger steht aus den Monaten Oktober und November 1951 noch eine rückständige Lohnforderung von 527,63 DM gegen die Firma "I.-Werk O. Ing. Walter A.S." zu, bei der er als Maurer tätig war. Er verlangt die Bezahlung dieser rückständigen Lohnforderung von der Beklagten, die als "I.-Werk O. GmbH" firmiert.
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