Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2017.
Der Kläger war vom 01.12.2011 bis zum 31.10.2017 bei dem beklagten Logistikunternehmen als Niederlassungsleiter zu einem Bruttomonatsgehalt iHv zuletzt 5.900,-- EUR beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund außerordentlicher Kündigung des Klägers.
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