BSG - Urteil vom 21.06.1989
6 RKa 18/88
Normen:
RVO § 368a Abs. 8 ; ZO-Ärzte § 29 Abs. 1; Ärzte-ZV § 31 Abs. 1;
Fundstellen:
BSGE 65, 157

Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei der Feststellung des Bedarfs der ärztlichen Versorgung der Versicherten

BSG, Urteil vom 21.06.1989 - Aktenzeichen 6 RKa 18/88

DRsp Nr. 1999/6719

Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei der Feststellung des Bedarfs der ärztlichen Versorgung der Versicherten

1. Die Verwaltung hat bei der Feststellung des "Bedarfs" der ärztlichen Versorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung auch insoweit einen breiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum, als der Begriff des Bedarfs von dem Begriff der Wirtschaftlichkeit mitbestimmt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 368a Abs. 8 ; ZO-Ärzte § 29 Abs. 1; Ärzte-ZV § 31 Abs. 1;
Fundstellen
BSGE 65, 157