LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.04.2019
6 Sa 363/18
Normen:
NachweisG § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 08.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1405/17

Beweisvereitelung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.04.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 363/18

DRsp Nr. 2019/12388

Beweisvereitelung

1. Der gesetzliche Mindestlohnanspruch tritt neben den Entgeltanspruch aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.2. Die Nichterteilung des Nachweises, wie gesetzlich gefordert, kann eine Beweisvereitelung des Arbeitgebers darstellen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 08. August 2018 - 3 Ca 1405/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

NachweisG § 2 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über restliche Vergütungsansprüche des Klägers und über die Erteilung von Abrechnungen.

Der Beklagte zu 1) und sein Vater, der Beklagte zu 2), betreiben jedenfalls seit Juli 2017 unter der Firma E. Fahrdienste ein Personenbeförderungsunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Ob dies bereits 2015 der Fall war, ist zwischen den Parteien streitig. Der Beklagte zu 1) hat ausweislich der Gewerbeanmeldung vom 21. Mai 2015 (Bl. 167 d. A.) zum 01. Juni 2015 ein Taxi- und Mietwagenunternehmen und Kurierdienst als Einzelunternehmen angemeldet. Der Beklagte zu 2) hat nach der Gewerbeanmeldung vom 21. Mai 2015 (Bl. 76 d. A.) zum gleichen Datum einen ebensolchen Betrieb angemeldet.

1. 2. 1. 2. 3.