BSG, Urteil vom 06.09.1989 - Aktenzeichen 9 RV 26/88
DRsp Nr. 1999/6948
Bewertung der schädigungsbedingten MdE
1. Die schädigungsbedingte MdE ist nicht höher zu bewerten, wenn Schädigungsfolgen wegen altersbedingter Gesundheitsstörungen schlechter ausgeglichen werden können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]