Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.04.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.769,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.209,18 € seit dem 01.04.2016 und aus weiteren 3.560,26 € seit dem 23.08.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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