SchwbG § 4 Abs. 1 S. 1, § 4 Abs. 1 S. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1, § 45 ;
Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung
BSG, Urteil vom 06.12.1989 - Aktenzeichen 9 RVs 3/89
DRsp Nr. 1999/6852
Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung
1. Wenn sich die medizinische Lehrmeinung und die Anhaltspunkte ändern, war eine den Anhaltspunkten entsprechende Bewertung des GdB nicht von Anfang an rechtswidrig.2. Die im Feststellungsbescheid nach § 4 Abs. 1SchwbG als medizinische Diagnosen aufgeführten Behinderungen dienen nur der Begründung des den GdB festlegenden Verwaltungsakts. Sie treffen keine Regelung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SchwbG § 4 Abs. 1 S. 1, § 4 Abs. 1 S. 2; SGB X § 48 Abs. 1 S. 1, § 45 ;