OLG Nürnberg - Beschluss vom 17.07.2019
3 W 1470/19
Normen:
TMG § 14;
Fundstellen:
CR 2019, 659
ITRB 2019, 225
MDR 2019, 1253
MMR 2020, 322
ZUM-RD 2019, 601
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 26.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2421/19

Bewertung einer Zahnarztpraxis bei Google MapsEin-Sterne-Bewertung ohne aussagekräftigen BegleittextAuskunftsrecht über BestandsdatenVerletzung absolut geschützter Rechte

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2019 - Aktenzeichen 3 W 1470/19

DRsp Nr. 2019/12679

Bewertung einer Zahnarztpraxis bei Google Maps Ein-Sterne-Bewertung ohne aussagekräftigen Begleittext Auskunftsrecht über Bestandsdaten Verletzung absolut geschützter Rechte

1. Das Auskunftsrecht über Bestandsdaten nach § 14 Abs. 3 bis 5 TMG setzt u.a. voraus, dass die Auskunft zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte erforderlich ist (weshalb die Voraussetzungen dieses Anspruchs dargelegt und unter Beweis gestellt werden müssen) und es sich um eine schwerwiegende Verletzung, die auf strafbaren Inhalten i.S.v. § 1 Abs. 3 NetzDG beruht, handelt.2. Eine "Ein-Sterne-Bewertung" ohne aussagekräftigen Begleittext bei "Google Maps" enthält die implizite Tatsachenbehauptung, dass der Bewerter in irgendeiner Form mit dem Leistungsangebot des Bewerteten in Kontakt gekommen ist und dieses als unzureichend empfunden hat.

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.04.2019, Az. 6 O 2421/19, wird zurückgewiesen.

2.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

TMG § 14;

Gründe

A.

I.

Die Antragsteller betreiben eine Zahnarztpraxis in Nürnberg.

I. II.