Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. November 2016 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 29. August 2014 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung einer Bildberichterstattung in Anspruch.
Die Klägerin ist die 1995 geborene Tochter des Schauspielerehepaares M. und L. Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2007 und der Mutter im Juli 2012 übernahm die Schauspielerin und Freundin der Familie G. C. die Vormundschaft für die Klägerin. Hierüber berichteten die Medien; auch die Vormundin äußerte im Beisein der Klägerin gegenüber der Presse, dass sie die Vormundschaft für die Klägerin übernommen habe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|