Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.06.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.817,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils monatlich 230,29 € seit dem 01.02.2007 zu zahlen.
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