BSG - Urteil vom 27.04.1989
5/5b RJ 74/87
Normen:
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2; SGG § 128 Abs. 1 S. 1;

Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO, Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 27.04.1989 - Aktenzeichen 5/5b RJ 74/87

DRsp Nr. 1999/6758

Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO, Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Um die Tätigkeit als "bisherigen Beruf" i.S. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO zu berücksichtigen, genügt die mehrmonatige vollwertige Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Facharbeiter.2. Beweisrechtlich ist es nicht geboten, daß ein Gericht bei einer Mehrzahl zur Verfügung stehender Beweismittel sich stets mehrerer dieser Beweismittel zu seiner Überzeugungsbildung bedienen muß. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1246 Abs. 2 S. 2; SGG § 128 Abs. 1 S. 1;