BSG - Urteil vom 27.04.1989
11 RAr 14/87
Normen:
AFG § 40 Abs. 1, § 56 Abs. 1, § 56 Abs. 2, § 58 Abs. 1 ; RehaAnO 1975 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; SGB I § 44 Abs. 1 ; SGB X § 104 ;

Blindenspezifischer Vorkurs als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation, Erstattungsanspruch kein zu verzinsender Anspruch auf Geldleistungen

BSG, Urteil vom 27.04.1989 - Aktenzeichen 11 RAr 14/87

DRsp Nr. 1999/6761

Blindenspezifischer Vorkurs als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation, Erstattungsanspruch kein zu verzinsender Anspruch auf Geldleistungen

1. Ein blindenspezifischer Vorkurs, der Nachteile infolge der Behinderung ausgleicht und dem Behinderten die erfolgreiche Durchführung einer danach beginnenden Berufsausbildung ermöglicht, gehört zu den berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation i.S. von § 56 Abs. 1 AFG.2. Der Erstattungsanspruch, den der vorleistende Sozialhilfeträger durch Überleitung des Sozialleistungsanspruchs des Behinderten gegen den leistungspflichtigen Träger erwirkt, gehört nicht zu den nach § 44 Abs. 1 SGB I zu verzinsenden Ansprüchen auf Geldleistungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 40 Abs. 1, § 56 Abs. 1, § 56 Abs. 2, § 58 Abs. 1 ; RehaAnO 1975 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; SGB I § 44 Abs. 1 ; SGB X § 104 ;