BSG vom 22.08.1973
12 RK 24/72
Fundstellen:
BB 1973, 1310

BSG - 22.08.1973 (12 RK 24/72) - DRsp Nr. 1998/3633

BSG, vom 22.08.1973 - Aktenzeichen 12 RK 24/72

DRsp Nr. 1998/3633

Ist ein GmbH-Geschäftsführer in der Gestaltung und Ausführung seiner Arbeit sowie der Regelung seiner Arbeitszeit frei und auch sonst nicht weisungsgebunden, aber am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt, ist er immer sozialversicherungspflichtig.

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger als Geschäftsführer einer GmbH - Beigeladene zu 3 - der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung und der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung unterliegt.