Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. April 2022 -
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 80.000 Euro festgesetzt.
I
Der als Arzt für Allgemeinmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kläger wendet sich gegen die ihm für die Quartale 1/2013 bis 4/2016 erteilten Honorarbescheide sowie gegen die für diesen Zeitraum ergangenen Bescheide zur Festsetzung von Regelleistungsvolumina und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina und macht einen Anspruch auf höheres Honorar geltend.
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