Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juli 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7787,04 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über eine Nachforderung von Beiträgen in Höhe von 7787,04 Euro.
Die Beklagte erhob die Nachforderung aufgrund einer Betriebsprüfung. Bei 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sei der Mindestlohn wegen darauf angerechneter Sachleistungen (Kost und Logis) unterschritten worden. Auch dürfe nach §
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