Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit streiten die Beteiligten über die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1. (im Folgenden: Beigeladener) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung aufgrund seiner Tätigkeit als Gästeführer für die Klägerin in der Zeit ab 6.3.2017.
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