I. Die Beklagte wendet sich im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen (LSG) vom 22. September 1987, soweit sie darin verurteilt worden ist, dem Kläger Kindergeld unter Berücksichtigung seines Sohnes Marco ab 1. Januar 1984 und des Sohnes Lukas Oliver ab 1. September 1986 über den Unterschiedsbetrag zwischen dem italienischen und dem deutschen Kindergeld hinaus zu zahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|