BSG - Beschluss vom 22.12.2023
B 8 SO 84/22 BH
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 07.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SO 303/19
LSG Thüringen, vom 19.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 SO 1248/19

BSG - Beschluss vom 22.12.2023 (B 8 SO 84/22 BH) - DRsp Nr. 2024/6223

BSG, Beschluss vom 22.12.2023 - Aktenzeichen B 8 SO 84/22 BH

DRsp Nr. 2024/6223

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2022 - L 8 SO 1248/19 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Gründe

I

Im Streit stehen unter anderem die Auszahlung von Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) in der Wohnung des Klägers sowie Ansprüche auf eine Erstausstattung dieser Wohnung, insbesondere die Gewährung eines Zuschusses für den Kauf einer Waschmaschine.