Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2023 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit steht die Versorgung der Klägerin mit einem elektrisch unterstützten Rollstuhlzuggerät.
Das LSG hat auf die Berufung der Beklagten das stattgebende Urteil des
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