Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1. (im Folgenden: Beigeladener) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit als Kameramann für die klagende GmbH ab dem 26.7.2014.
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