BSG - Urteil vom 15.12.1971
3 RK 67/68
Fundstellen:
BB 1972, 404

BSG - Urteil vom 15.12.1971 (3 RK 67/68) - DRsp Nr. 1998/3634

BSG, Urteil vom 15.12.1971 - Aktenzeichen 3 RK 67/68

DRsp Nr. 1998/3634

1. Die lohnsteuerrechtliche Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses kann die sozialversicherungsrechtliche nicht präjudizieren, sondern allenfalls ein Indiz darstellen. 2. Die Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist zu verneinen, obgleich dieser nur mit 33 v. H. an der GmbH beteiligt ist, wenn dieser wie ein Mitinhaber des unter seinem Namen in der Rechtsform der GmbH geführten Betriebes tätig ist, insbesondere faktisch keinem Direktionsrecht seiner Mitgesellschafter unterliegt und wegen seiner einschlägigen Branchenkenntnisse bei der Leitung des Unternehmens den Ausschlag gibt. Weiteres Kennzeichen ist, daß er seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit selbst bestimmen kann.

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Beigeladenen Bernhard H . . . (H.) in der Zeit von 1. Dezember 1955 bis 30. September 1959.