Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. März 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin bei einer selbstorganisierten Grubenerkundung als Promotionsstudentin oder Hochschulmitarbeiterin einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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