Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. November 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 17 670,56 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist ein Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den beklagten überörtlichen Sozialhilfeträger wegen der Erbringung von Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten an den kroatischen Staatsangehörigen L (im Folgenden: L) in Höhe von 17 670,56 Euro.
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