BSG - Urteil vom 30.11.1978
12 RK 26/78
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen, vom 25.01.1978
SG Lüneburg, vom 22.06.1976

BSG - Urteil vom 30.11.1978 (12 RK 26/78) - DRsp Nr. 2011/15890

BSG, Urteil vom 30.11.1978 - Aktenzeichen 12 RK 26/78

DRsp Nr. 2011/15890

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des LSG Niedersachsen vom 25. Januar 1978 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat den Klägern außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die rückwirkende Einführung der Lohnsteuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge durch das Steueränderungsgesetz vom 26. Juni 1973 (BGBl I, 676) - StÄndG 1975 - auch die rückwirkende Beitragsfreiheit dieser Zuschläge in der Sozialversicherung zur Folge hat.

Die Betriebskrankenkasse der Klägerin zu 1) hatte die auf den Kläger zu 2) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 1973 u.a. zur Rentenversicherung der Arbeiter entfallenden Beiträge unter Einbeziehung der von der Klägerin zu 1) dem Kläger zu 2) gezahlten Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge berechnet.