BVerwG - Beschluß vom 17.12.1957
VII P 3.57
Normen:
PersVG §§ 7, 22 ;
Fundstellen:
BVerwGE 6, 60
Vorinstanzen:
II. OVG Koblenz (Fachsenat für Personalvertretungssachen),
I. BWG Neustadt (Fachkammer für Personalvertretungssachen),

BVerwG - Beschluß vom 17.12.1957 (VII P 3.57) - DRsp Nr. 1996/24128

BVerwG, Beschluß vom 17.12.1957 - Aktenzeichen VII P 3.57

DRsp Nr. 1996/24128

»1. Die Anfechtung einer Personalratswahl kann darauf gestützt werden, daß die Abstimmung der Bediensteten einer Teil- oder Nebendienststelle über ihre Verselbständigung unberücksichtigt blieb. 2. Die weite räumliche Entfernung im Sinne von § 7 Abs. 3 PersVG ist Voraussetzung der Abstimmung und stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der nur nach objektiven Maßstäben gemessen werden kann, wobei es nicht nur auf die geographische Entfernung, sondern entscheidend darauf ankommt, ob der Personalrat auch unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse in der Lage ist, seine Aufgaben gegenüber der ihre Verselbständigung erstrebenden Teil- oder Nebendienststelle zu erfüllen.«

Normenkette:

PersVG §§ 7, 22 ;
Vorinstanz: II. OVG Koblenz (Fachsenat für Personalvertretungssachen),
Vorinstanz: I. BWG Neustadt (Fachkammer für Personalvertretungssachen),
Fundstellen