BVerwG - Beschluß vom 30.01.1970
VII P 6.69
Normen:
BAT §§ 22, 23, 23a, 55 ; HmbPersVG § 70 lit. b Nr. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 35, 44
Vorinstanzen:
OVG Hamburg,
VG Hamburg,

BVerwG - Beschluß vom 30.01.1970 (VII P 6.69) - DRsp Nr. 1996/26344

BVerwG, Beschluß vom 30.01.1970 - Aktenzeichen VII P 6.69

DRsp Nr. 1996/26344

»Beschränkt der Arbeitgeber durch die Wegnahme bestimmter Aufgaben die von einem Angestellten wahrzunehmende Tätigkeit in der Weise, daß sie nur noch die nicht für einen Bewährungsaufstieg gekennzeichneten Merkmale einer niederen Vergütungsgruppe aufweist, so liegt nach hamburgischem Personalvertretungsrecht eine der Mitbestimmung des Personalrats bedürftige Rückgruppierung auch dann vor, wenn der Angestellte seine bisherige Vergütung behält.«

Normenkette:

BAT §§ 22, 23, 23a, 55 ; HmbPersVG § 70 lit. b Nr. 1 ;
Vorinstanz: OVG Hamburg,
Vorinstanz: VG Hamburg,
Fundstellen
BVerwGE 35, 44