Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 28.10.2019 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
I. Die Parteien stritten in dem Kündigungsschutzverfahren Arbeitsgericht Siegburg,
Mit Klageerweiterung vom 21.03.2019 machte die Klägerin u. a. hilfsweise für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses geltend.
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