Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. November 2021 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Der Kläger wendet sich gegen die Herabsetzung seines Grads der Behinderung (GdB) von 80 auf weniger als 50.
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