I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 8. November 2019 wird zurückgewiesen.
II. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 8. November 2019.
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