OLG München - Endurteil vom 05.02.2020
13 U 4071/18
Normen:
BGB § 826;
Vorinstanzen:
LG Passau, vom 25.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 744/17

Dieselskandal VW Tiguan Motor EA 189Inverkehrbringen eines Motors mit einer sog. Umschaltlogik in der MotorsteuerungssoftwareKonkludente Täuschung des Fahrzeugkäufers

OLG München, Endurteil vom 05.02.2020 - Aktenzeichen 13 U 4071/18

DRsp Nr. 2020/2562

Dieselskandal VW Tiguan Motor EA 189 Inverkehrbringen eines Motors mit einer sog. Umschaltlogik in der Motorsteuerungssoftware Konkludente Täuschung des Fahrzeugkäufers

1. Das Inverkehrbringen eines Motors mit einer sog. Umschaltlogik in der Motorsteuerungssoftware ist eine konkludente Täuschung des Fahrzeugkäufers.2. Mit der Inverkehrgabe bringt der Motorenhersteller konkludent zum Ausdruck, dass ein damit ausgerüstetes Fahrzeug entsprechend seinem objektiven Verwendungszweck im Straßenverkehr eingesetzt werden darf.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Passau vom 25.10.2018, Az. 1 O 744/17, berichtigt durch Beschluss des Landgerichts Passau vom 05.12.2018, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs VW Tiguan mit der Fahrgestellnummer ...6457 an den Kläger 17.840 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 7.09.2017 zu bezahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwalts M. H. in Höhe von 1.242,84 € freizustellen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung und die Klage, soweit sie in 2. Instanz erweitert wurde, im Übrigen werden zurückgewiesen.

III. IV. V.