Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.05.2019, Az.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, von dem Kläger einen über 5.830,25 EUR (bis einschließlich September 2019 bereits einbehaltene 3.300 EUR sowie weitere 2.530,25 EUR) hinausgehenden Teil-Betrag der in dem Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.05.2018 überzahlten Betriebsrente zurückzufordern.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 9/10, die Beklagte zu 1/10.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.
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