BAG - Urteil vom 31.05.1989
4 AZR 180/89
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a;
Fundstellen:
ArztR 1990, 235
EzBAT §§ 22, 23 BAT B4 VergGr Ia Nr. 2
ZTR 1989, 353
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 17.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 34/88
ArbG Berlin, vom 12.10.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 31/88

Eingruppierung: Arzt nach Unterstellung nachgeordneter Ärzte

BAG, Urteil vom 31.05.1989 - Aktenzeichen 4 AZR 180/89

DRsp Nr. 2001/14768

Eingruppierung: Arzt nach Unterstellung nachgeordneter Ärzte

Ein Arzt kann seine Eingruppierung in BAT Anlage 1a Vergütungsgruppe Ia nur dann verlangen, wenn ihm mindestens fünf Ärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1a;

Tatbestand:

Der 39-jährige Kläger besitzt seit 6. Juli 1978 seine Approbation als Arzt. Seit 1. April 1981 steht er in den Diensten des beklagten Landes und wird in der Heiltherapeutischen Abteilung der Nervenklinik in B beschäftigt. Dort war er zunächst als Assistenzarzt tätig. In der Zeit vom 1. Dezember 1986 bis 30. November 1987 wurde er als kommissarischer Oberarzt in der Heiltherapeutischen Abteilung eingesetzt. Seit 1. Dezember 1987 ist er Oberarzt und stellvertretender Leiter der Heiltherapeutischen Abteilung. Die Parteien haben im Arbeitsvertrag die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) in seiner jeweiligen Fassung auf das Arbeitsverhältnis vereinbart. Seit 22. August 1984 erhält der Kläger Vergütung nach VergGr. I b BAT.