BAG - Urteil vom 18.11.1975
4 AZR 493/74
Normen:
BAT § 22, 23, Anlage 1a ;
Fundstellen:
AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VergGr Ib, 2 Nr. 2
PersV 1976, 469
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 13.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 68/72

Eingruppierung: Begriff der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenkreises

BAG, Urteil vom 18.11.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 493/74

DRsp Nr. 2007/24622

Eingruppierung: Begriff der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung des Aufgabenkreises"

»1. Die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a Vergütungsgruppe 1b Fallgruppe 1 BAT "besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres (d.h. der Angestellten) Aufgabenkreises" stellen eine beträchtliche Steigerung gegenüber den Anforderungen dar, die die Merkmale der Anlage 1a Vergütungsgruppe 2a Fallgruppe 1 BAT an einen Angestellten stellen. 2. Auf das Maß der geforderten Verantwortung kommt es bei der Anlage 1a Vergütungsgruppe 1b Fallgruppe 1 BAT nicht an, da dieses als tarifliches Tätigkeitsmerkmal erst in der Anlage 1a Vergütungsgruppe 1a Fallgruppe 1 BAT vorgesehen ist.«

Normenkette:

BAT § 22, 23, Anlage 1a ;
Vorinstanz: LAG Hamburg, vom 13.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 68/72
Fundstellen
AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VergGr Ib, 2 Nr. 2
PersV 1976, 469