BAG - Urteil vom 19.03.1975
4 AZR 265/74
Normen:
BAT § 22 § 23, Anlage 1a ; TVG § 4 Abs. 5 ; ZPO § 5 ;
Fundstellen:
AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT
EzA §§ 22-23 BAT VergGr Vb, 5 Nr. 5
PersV 1976, 147
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen - urteil vom 17.01.1974 - 6 (2) Sa 353/73,

Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

BAG, Urteil vom 19.03.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 265/74

DRsp Nr. 2007/24738

Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

»1. Für einen Angestellten, der in erster Linie Publikationen nichttechnischen Inhalts als Dokumentar (oder Dokumentator) auszuwerten hat, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für Verwaltungsangestellte der jeweils ersten Fallgruppe der abgelaufenen Anlage 1a zum BAT. 2. Als gründliche, umfassende Fachkenntnisse (VergGr. Vb Fallgruppe 1) kommen bei einem solchen Angestellten Fachkenntnisse auf dem Gebiete der Dokumentation und solche aus den Fachgebieten in Betracht, in denen er zu dokumentieren hat. Dabei können auch etwa erforderliche technische Fachkenntnisse mitberücksichtigt werden. 3. Für die Bewertung einer Angestelltentätigkeit nach der früheren Anlage 1a zum BAT ist es unbeachtlich, ob der Angestellte auf einem Beamtendienstposten eingesetzt und wie dieser im Haushalts- und Stellenplan ausgewiesen ist. 4. "Zusammenhangstätigkeiten" sind solche Tätigkeiten, die aufgrund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung von diesen nicht getrennt werden dürfen, sondern ihnen zuzurechnen sind. 5. Der zweite Halbsatz von § 5 ZPO enthält keinen allgemeinen Rechtsgedanken. Die Vorschrift gilt innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit, auch in der ersten Instanz, nicht.«

Normenkette:

BAT § 22 § 23, Anlage 1a ; TVG § 4 Abs. 5 ; ZPO § 5 ;